Als erstes Unternehmen in Österreich und dem angrenzenden Bayern bieten wir eine professionelle Dienstleistung der vollständig chemiefreien Reinigung an. Wir arbeiten mit innovativer System- und Dampftechnologie – materialschonend, rückstandsfrei und nach höchsten Hygienestandards. Unsere Reinigung ist sichtbar sauber, tiefenrein und frei von Schadstoffen.
Alle Reinigungen mit Mikrotrockendampf können ab Dezember 2026, als Meisterbetrieb angeboten werden.
§ 27 (8) Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen. Befeuchtungsanlagen sind stets in hygienisch einwandfreiem Zustand zu erhalten.
§ 13
(1) Folgende Anlagen und Einrichtungen sind
mindestens einmal jährlich, längstens jedoch
in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand
zu überprüfen.
1.
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
2.
Alarmeinrichtungen
3. Klima- oder
Lüftungsanlagen
4.
Brandmeldeanlagen
§ 13 (5) Über die Prüfungen nach Abs. 1 bis 3 sind Aufzeichnungen zu führen und mindestens drei Jahre in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Die Aufzeichnungen über die Prüfung von Löschgeräten können entfallen, wenn Prüfdatum und Mängelfreiheit durch einen Aufkleber bestätigt werden.
Gemäß § 13 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) müssen Arbeitsstätten regelmäßig auf ihre Sicherheit und Gesundheitsverträglichkeit überprüft werden. Der Überprüfungsbefund nach § 13 AStV ist ein Dokument, das die Ergebnisse dieser Überprüfung zusammenfasst. Der Befund enthält eine Bewertung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumgebung sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Der Überprüfungsbefund ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Arbeitsstätten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet sind.
NEU Reinigung von Küchenabluftanlagen
nach VDI-MT 2052 Blatt 3
Wartungs- und
Kontrolltätigkeiten für gewerbliche
Küchenabluftanlagen
Die Reinigung von
Küchenabluftanlagen ist ein wichtiger Aspekt für den
Brandschutz, die Betriebssicherheit und die ganzheitliche
Hygiene. Die Funktionsfähigkeit ist nur gegeben, wenn die
Lüftungsanlage regelmäßig gewartet und insbesondere die
Abluftanlagen in Abhängigkeit von ihrer Belastungssituation
gereinigt werden.
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Als spezialisierter Dienstleister für Reinhaltung, Hygiene, technische Kontrollen und Reinigung von Lüftungsanlagen arbeiten wir konsequent nach den geltenden österreichischen und europäischen Normen. Unsere Leistungen erfüllen sämtliche Anforderungen der:
Durch unsere Qualifikation als TÜV Austria zertifizierte Lüftungsfachkraft sowie das Zertifikat VDI‑MT 6022, Kategorie B stellen wir sicher, dass alle Arbeiten fachgerecht, hygienisch einwandfrei und nach den höchsten technischen Standards durchgeführt werden.
Wir bieten:
Damit sind wir der passende Partner für Hotels, Gastronomie, Gesundheitswesen, Gewerbe und Wohnbau, die auf geprüfte Hygiene, normgerechte Abläufe und nachhaltige Sauberkeit setzen.
